Dies ist auch im Sinne Hessens zumindest ein kleiner Erfolg. Ob damit die Tür für einen neuen Länderfinanzausgleich zwischen förderaler Solidarität und Eigenverantwortlichkeit der Bundesländer auf Dauer geöffnet worden ist, kann heute noch niemand gesichert sagen, da viele Probleme schlicht ausgeklammert worden sind.
In diesem Sinne ist die Minsterpräsidentenkonferenz knapp an einem Scheitern vorbeigegangen. Die zeitlich vorausgegangene Finanzministerkonferenz ist im Streit auseinandergegangen.
Auf der einen Seite stand die Mehrheit der Bundesländer im sogenannten Hannoveraner Kreis einschließlich Sachsens und auf der anderen Seite die Geberländer Hessen Bayern und Baden-Württemberg. NRW und Thüringen haben sich in der Finanzministerkonferenz der Stimme enthalten.
Mit der Landesregierung sind wir uns einig, dass es darum gehen muss, hessische Interessen in der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs offensiv zu vertreten. Für Hessen ist die finanzielle Schmerzgrenze bezüglich der Höhe der Zahlungen in den Länderfinanzausgleich schon seit Jahren deutlich überschritten. Wir bekennen uns zur gesamtstaatlichen Solidarität zu den finanzschwächeren Ländern und hier ganz besonders zu den neuen Bundesländern. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Hessen mit seinen hohen Zahlungen eindeutig überfordert wird.
Auch macht ein Finanzausgleich keinen Sinn, der weder Geber- noch Nehmerländern einen Anreiz gibt, die eigenen Steuerquellen auszuschöpfen bzw. eine Wirtschafts- und Strukturpolitik zu betreiben, die das Land nach vorne führt. Ein solches System ist in sich unsinnig und anachronistisch.
Aus beiden Gründen hat Hessen erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. In diesem Zusammenhang muss ich deutlich hervorheben, dass die Begrün-dung der hessischen Klage, die der ehemalige Ministerpräsident Eichel verantwortlich gestaltet hat, zu dem bekannten Ergebnis in Karlsruhe geführt hat, und nicht die im großen Umfang populistische und wenig fundierte Klage der Länder Baden-Württemberg und Bayern.
Im Vorfeld der Minsterpräsidentenkonferenz haben die Finanzmister der drei Ge-berländer ein Modell zur Neustrukturierung des Finanzausgleichs vorgeschlagen. Wir bleiben in unserer Einschätzung dabei, dass dieses Modell eine diskutable Grundlage ist, weil es im Kern die Argumentation der hessischen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aufgreift. In diesem Sinne gibt es von der grundsätzlichen Einschätzung her keine unterschiedliche Haltung meiner Fraktion zur Landesregierung.
Es bleibt aber kritisch anzumerken, dass dieses Modell im Gegensatz zur der inhaltlichen Position des Hannoveraner Kreises sehr spät vorgelegt wurde.
Zu kritisieren ist auch der einseitige Schulterschluss mit Bayern und Baden-Württemberg. Dies ist kontraproduktiv, weil man für eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs eine breite Mehrheit braucht. Die Einbeziehung der Bundesregierung und des wichtigen Geberlandes NRW ist dabei schlicht versäumt worden. Ein einseitiger, auch parteipolitisch motivierter Schulterschluss mit Bayern und Baden Württemberg schadet dabei den legitimen hessischen Interessen. Herr Ministerprä-sident, Sie haben es versäumt, im Interesse Hessens über die süddeutsche Schiene hinaus Verbündete zu suchen. (….) "