Hintergrund der Anfrage waren mehrere in Landtag getätigte Äußerungen der hessischen Sozialministerin von Anfang 2000, wonach in Hessen kranken Menschen notwendige Behandlungen vorenthalten worden seien. Spies wollte es daraufhin genau wissen und fragte, wer wann auf welche konkreten Fälle hingewiesen worden sei und wie die Landesregierung als Aufsicht reagiert habe.
Pauschale Behauptungen, Ärztinnen und Ärzte würden notwendige Behandlungen unterlassen, sind nach Ansicht von Spies eine ungeheuerliche Missachtung der Arbeit, die die hessischen Ärzte täglich leisten. "Mit solchen Unterstellungen wird vor allem das Verhältnis zwischen Arzt und Patient belastet", so Spies. Konkreten Vorwürfen müsse man nachgehen, aber es düften keine unbelegten Unterstellungen verbreitet werden. Spies forderte die Ministerin auf, nun der Erkenntnis ihres Ministeriums zu folgen und zukünftig nicht mehr mit unhaltbaren Behauptungen unnötige Angst und Verunsicherung zu verbreiten.
Der Abgeordnete dankte ausdrücklich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Diese hatte durch entsprechende Informationen für die Ärztinnen und Ärzte in den letzten Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass in Hessen die Budgets ausreichten. Auch habe sie in unklaren Fällen oder bei Streit über die richtige Behandlung diese Probleme lösen können. "So wünschen wir uns eine Selbstverwaltung: Umsichtig im Umgang mit dem Geld der Beitragszahler in der Krankenversicherung", unterstrich der SPD-Politiker.