Klär: Koalition gibt bei Rundfunkgesetzen teilweise klein bei

So seien nach mühsamer Diskussion jetzt endlich die jederzeitige Abberufbarkeit der HR-Rundfunkratsmitglieder, die zu einem verfassungsrechtlich unzulässigem imperativen Mandat der entsendenden Organisationen geführt hätte, und die gegen das Grundgesetz verstoßende Vorzensur gestrichen worden.

Bewegt hätten sich CDU und FDP auch bei den sogenannten 2%-Mitteln, allerdings nicht in dem erhofften Maße. "Offensichtlich hat die große Ablehnung, welche die vorgesehenen Kürzungen landesweit bei Kulturschaffenden hervorgerufen hat, die Koalitionsfraktionen zu der Korrektur bewogen", sagte Hildegard Klär. "Wir bleiben allerdings dabei, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden müsste, so dass die Hälfte dieser Mittel für Kulturförderung zur Verfügung stehen." Die SPD habe allerdings, um wenigstens eine teilweise Verbesserung zu erreichen, diesem Teil des Änderungsantrages zugestimmt.

"Nach wie vor kritisieren wir die vorgesehenen Veränderungen im Rundfunkrat und in der Versammlung der Landesanstalt für privaten Rundfunk. Diese Veränderungen haben nichts mit Modernisierung der Gremien zu tun, sondern sind rein politisch motiviert", so Hildegard Klär weiter. Wenigstens sei die Koalition davon abgerückt, dem Freien Deutschen Hochstift den Sitz im Rundfunkrat abzuerkennen.

"Insgesamt bleiben wir bei der Auffassung, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf zurückziehen sollte", so Hildegard Klär.