Die Landtagsabgeordenten forderten die hessische Geflügelwirtschaft auf, ihre Anlagen auf den neuen EU-Standard umzustellen. Die hessische Landesregierung müsse hier ebenfalls endlich aktiv werden und das Gespräch mit den Landwirten suchen.
Der Geflügelhof Strauß ist einer der sieben Modellbetriebe in Deutschland, welche die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Legehennenhaltung, die für neue Anlagen ab 2003 generell gelten sollen, umsetzt. Der Betrieb im südhessischen Raum erprobt in den so genannten ausgestalteten Käfigen quasi eine Kleingruppenhaltung, wobei jeder Legehenne eine Fläche von 750 cm, eine Nestfläche und eine Sitzstange sowie Einstreu zum Picken und Scharren zur Verfügung stehen.
Hillenbrand begrüßte ausdrücklich die unter Tierschutzbedingungen verbesserten Haltungsbedingungen von Legehennen. "Offensichtlich erhalten die Tiere in Kleingruppen sogar mehr Bewegungsfreiheit als bei der sogenannten Bodenhaltung."
Die derzeitig in der Käfighaltung zur Verfügung stehende Fläche pro Henne von 450 cm (die Größe entspricht einer dreiviertel DIN A 4 Seite) muss nach EU-Regelung auf 550 cm erhöht werden. Die Haltung in alten Anlagen ohne Nest, Sitzstange oder Scharrbereich ist Eu-weit ab 2012 gänzlich verboten.
Strauß sah im Gespräch mit den Abgeordneten kein Problem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1999, welches die derzeit geltende Legehennenhaltungsverordnung des Bundes (1987) für nichtig erklärt hat. Er glaubt, dass die Altanlagen in Hessen Bestandsschutz haben. Eine juristische Bewertung, ob auch die genehmigten Anlagen unter das Urteil fallen, stehe noch aus.
Hillenbrand fordert die Vorlage einer neuen Bundesverordnung, die der EU-Richtlinie Rechnung trägt und die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht berücksichtigt. Sie kritisiert die Untätigkeit in Hessen, wonach die Landesregierung in einer Anfrage der Abgeordneten gegenüber zugegeben hat, dass sie bisher keine Gespräche mit dem Bauernverband und den Geflügelhaltern geführt habe.
Dörr und Hillenbrand teilen die Auffassung des Landwirts, dass Eierproduktion auch zukünftig finanzierbar sein muss, dass aber andererseits auch die Grundbedürfnisse der Legehennen durch art- und verhaltensgerechte Haltung europaweit harmonisiert werden müssen.