Rede des Abgeordneten Dr. Thomas Spies zum Krankenhausgesetz

"Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf zum Krankenhausgesetz bedarf einer differenzierten Betrachtung:

Zunächst hatte im Frühjahr die SPD-Fraktion eine Gesetzesinitiative eingebracht mit dem Ziel, die Ärzte im Praktikum an den Pooleinnahmen aus der Privatliquidation zu beteiligen. Wenn man das Protokoll der ersten Lesung noch einmal Revue passieren lässt, dann war seinerzeit in diesem hohen Hause die Einsicht in die tatsächlichen Verhältnisse an manchen Krankenhäusern, mit Verlaub, überschaubar. So bedurfte es zur Änderung eines Wortes einer Anhörung und zahlreicher Nachfragen, aber gut Ding will Weile haben. "Hessen vorn" gilt halt nur unter sozialdemokratischer Führung, manche brauchen da etwas länger.

Verständnis ist unser Markenzeichen und so nehmen wir mit Freude die Einsicht der Koalitionsfraktionen zur Kenntnis, die schließlich in einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf die Position der SPD übernahm. Ein bisschen Kosmetik in der Überschrift und – Ende gut, alles gut?

Jedenfalls werden wir aufgrund der Initiative der SPD hiermit einen Beitrag leisten, um in den hessischen Krankenhäusern ein wenig mehr Gerechtigkeit einziehen zu lassen.

Dennoch bleibt festzuhalten: Die Fragen der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern und ihrer Auswirkungen letztendlich auf die Versorgung der Bevölkerung wie die des Ausbeutungstatbestandes AiP bleiben auf der Tagesordnung. Nicht zuletzt nach der Klarstellung des EuGH-Urteil zu den Bereitschaftsdiensten wird uns das Thema auch weiterhin beschäftigen.

Was den Rest des anstehenden Gesetzentwurfs angeht, so wäre er eine mögliche Lösung, wenn man zwei Dinge vorausetzt:

1. Man wollte die geteilte Krankenhausfinanzierung statt Monistik.

2. Dafür stünde genügend Geld zur Verfügung.

Der Regierungsentwurf ist das Ergebnis einer Fehlentscheidung der Regierung: Nur weil Sie im Bundesrat die monistische Krankenhausfinanzierung irrig und mit fadenscheinigen Argumenten verhindert haben, konnte ein solcher, vermeintlicher Regelungsbedarf überhaupt entstehen.

Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, die Fehlentscheidungen der Regierung in nachholendem Gehorsam auszubessern. Wir wüssten da besseres, wie den handwerklichen Fehlern dieser Regierung dauerhaft zu begegnen wäre.

Es kommt noch besser: Zugleich mit der Änderung der Finanzierungsregelungen heute wollen Sie den zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz reduzieren. Und nicht nur das; um 5 Millionen zu gewinnen werden den Krankenhäusern 10 Millionen abgenommen. Eine finanzpolitische Entscheidung, deren einzigartige Brillianz und kluge Weitsicht unser bescheidenes Verständnis, das muss ich zugeben, überfordert.

Schade eigentlich, Frau Ministerin – Ihre Position in den eigenen Reihen ist offenkundig so schwach, dass man sich das mit Ihnen erlauben kann, dass es möglich ist, derartigen Unsinn wieder ausgerechnet im Zentralsteinbruch der Koalition, dem Sozialwesen, zu veranstalten.

Selbst wenn die duale Finanzierung der Krankenhäuser richtig wäre, was sie nicht ist, dann setzt Finanzierung doch unweigerlich Finanzmittel voraus.

So macht man keine Krankenhauspolitik. Das hessische Gesundheitswesen, das sehen wir wieder einmal, ist bei dieser Regierung in schwachen Händen."