"Die Ablehnung des SPD-Gesetzentwurfs eines Antidiskriminierungsgesetzes für Behinderte durch CDU und FDP hat gezeigt, dass neues Denken in der Behindertenpolitik von dieser Koalition nicht zu erwarten ist.
Ziel unseres Gesetzentwurfs war, das Benachteiligtenverbot für Behinderte in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG in praktische Politik umzusetzen. Dazu genügt es nicht, bestehende Gesetze auf benachteiligende Vorschriften zu überprüfen, wie CDU und FDP behaupten. Es muss ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der die Gleichstellung Behinderter fördert und Diskriminierung beseitigt. Deshalb haben wir die Vorschriften verschärft.
Wichtig ist aber vor allem die Umsetzung bestehender Gesetze. Wir schlagen ein Verbandsklagerecht für landesweit tätige Behindertenverbände vor. Wenn eine Stadt z.B. beim Umbau ihres Rathauses die Bedürfnisse Behinderter vergisst und durch eine Verbandsklage zu kostspieliger Nachrüstung gezwungen wird, passiert das nur einmal und solche Urteile sprechen sich auch schnell in anderen Städten herum. Wenn der öffentliche Nahverkehr immer mehr liberalisiert wird, muss seine behindertengerechte Gestaltung zwingend zu den Ausschreibungsbedingungen gehören. Auch hier könnten die Verbände bei Verstößen klagen.
Die vom Sozialausschuss durchgeführte Anhörung hat unsere Auffassung voll bestätigt. Alle Behindertenverbände sprachen sich für ein Gleichstellungs- oder Antidiskriminierungsgesetz aus und machten Verbesserungsvorschläge. Trotzdem waren CDU und FDP zu einer ernsthaften Diskussion nicht bereit. Der jetzt von ihnen vorgelegte Antrag zur Behindertenpolitik hat nur Alibicharakter, weil er nur Absichtserklärungen enthält.
Die SPD hat nach der Anhörung Vorschläge der Verbände in den Gesetzentwurf aufgenommen. Dazu gehören z.B.:
· die stärkere Berücksichtigung der Interessen behinderter Frauen,
· eine Gestaltung der Internet- und Intranetangebote des Landes und der Kommunen, die auch Sehbehinderten und Blinden die Nutzung ermöglicht und
· die Berufung eines Behindertenbeauftragten.
Für die SPD-Fraktion bedeutet der Gesetzentwurf die Verpflichtung, nach einem Regierungswechsel kurzfristig ein Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden."