Koch täuschte Öffentlichkeit über Herkunft des CDU-Vermögens

Schmitt berichtete, dass Roland Koch am 8. Februar 2000 die regulären Einnahmen des CDU-Landesverbandes aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen von 1976 bis 1983 in Höhe von rund 80 Millionen DM angegeben habe, wodurch es nach seiner Darstellung möglich gewesen sei, das anschließend in die Schweiz verbrachte Vermögen von über 20 Millionen DM angespart zu haben. "Dabei hat Koch bewusst ignoriert, dass der größte Teil dieser Einnahmen gar nicht Geld des Landesverbands war, sondern den Untergliederungen zugekommen ist."

Aufgrund von Hochrechungen aus der Verteilung der Mittel nach 1983 – ab diesem Zeitpunkt geben die veröffentlichen Rechenschaftsberichte Aufschluss über die Verteilung der Mittel zwischen Landesgeschäftsstelle und den Untergliederungen der Partei – ergibt sich nach Schmitts Berechnungen, dass dem Landesverband von 1976 bis 1983 nicht rund 80 Millionen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen zugeflossen sind, sondern gerade einmal 15 Millionen. Diese Hochrechnung stimme überein mit den Aussagen des ehemaligen Buchhalters Reischmann bei der Staatsanwaltschaft, auf deren Vorhalt Manfred Kanther im Untersuchungsausschuss nur noch Erinnerungslücken geltend gemacht habe.

Tatsächlich hätten Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen gerade den regulären Haushalt des Landesgeschäftststelle von 1,5 bis 2 Millionen DM jährlich gedeckt. Für Wahlkämpfe sei die Partei auf die Wahlkampfkostenerstattung angewiesen gewesen.

"Das Vermögen der Hessen-CDU 1983 erklärt sich nur durch irreguläre Zuflüsse. Zu dieser Einschätzung sind bekanntlich auch Kiep, Lüthje und Lehmann gelangt, nur Roland Koch hat alle diese Hinweise absichtlich ignoriert" , so Schmitt.

Offen bleibe auch weiterhin, wie das illegale CDU-Vermögen 1983 um rund 6 Millionen DM steigen konnte. "Die Wahlkampfkostenerstattung kann dafür nicht dienen, denn nach Aussage des Bankiers Janik von der Metallbank wurde zunächst für den Wahlkampf Geld vom Geheimkonto abgehoben und es anschließend wieder aufgefüllt. Also ist nach wie vor sehr wahrscheinlich, dass der Nibelungenschatz aus der Staatsbürgerlichen Vereinigung bei der Hessen-CDU gelandet ist."

Die Hessen-CDU habe nach den bisherigen Stand der Aktenkenntnis offensichtlich auch über eine eigene Spendenwaschanlage – nämlich das Sozialwerk der Ackermanngemeinde e.V. – verfügt, von der Manfred Kanther mit Sicherheit Kenntnis gehabt haben müsse, berichtete Jürgen Walter der Presse.

Kanther selbst habe 1986 daran mitgewirkt, dass 101.000 DM von dem in die Schweiz verbrachten Geld dafür verwandt wurde, um Steuerschulden, eine Geldbuße sowie Anwaltskosten aus zwei Ermittlungsverfahren gegen einen CDU-Geldbeschaffer zu begleichen.

"Die Staatsanwaltschaft hat 1986 zwei Verfahren gegen den ehemaligen CDU-Landtagsabgeordneten Richard H. geführt. Zum einen, weil dieser seit 1970 auf Bitten von Prinz Wittgenstein an der sogenannten Umwegfinanzierung des CDU-Landesverbandes und der CDU-Kreisverbands Frankfurt über das ‚Sozialwerk der Ackermanngemeinde e.V." beteiligt war. Zum anderen, weil er selbst Steuern hinterzogen hat. In beiden Angelegenheiten hat die CDU nahezu alle Kosten übernommen – von der Steuerrückzahlung des Betroffenen über die Geldauflage nach Einstellung des Strafverfahrens bis zu den Verteidigungskosten" , so Walter.

Ausweislich der Akten sei Manfred Kanther über den Vorgang informiert gewesen. "Er hat also im Untersuchungsauschuss die Unwahrheit gesagt, als er behauptet hat, von der Verwendung der 101.000 DM nichts gewusst zu haben."

Und es sei schon von bemerkenswerter Dreistigkeit, die Umwegfinanzierung der hessischen CDU über gemeinnützige Organisationen "nicht auszuschließen", wenn man positive Kenntnis davon gehabt habe.

Walter kündigte für seine Fraktion an, jetzt die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten aus den Verfahren gegen den CDU-Geldbeschaffer H. und gegen Wittgenstein im Untersuchungsausschuss beizuziehen.

Als Fazit schlossen Walter und Schmitt, dass Koch endgültig mit seiner Legende gescheitert sei, das Vermögen der CDU von 1983 als legal erworben darzustellen. "Es beruht maßgeblich auf Umwegfinanzierung und damit auf Steuerhinterziehung. Es ist kein legales Geld, das heute noch im Eigentum der Hessen-CDU ist und wahrscheinlich schon beim nächsten Wahlkampf wieder gegen den politischen Gegner eingesetzt wird."