Siebel: Es geht um Schließung von Schlupflöchern, nicht um die Einschränkung der Pressefreiheit

Im letzten Plenum hatten die Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Verjährungsfristen für rechtsradikale CD und deren Strafverfolgung verlängern sollte. Darüber bestand bei allen Fraktionen große Einigkeit, auch über die Tatsache, möglicherweise die Straftatbestände nicht zu erweitern.

Der jetzt von CDU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf schießt aber weit über dieses Ziel hinaus. "Es ist sinnfällig, dass die Koalition den Namen des Gesetzes ändern will. Das jetzige "Hessische Gesetz über Freiheit und Recht der Presse" soll nach Meinung der CDU nur noch "Hessisches Pressegesetz" heißen. Damit wird ein Symbol gesetzt, dass wir nicht mittragen werden. Dieses Gesetz ist kein technokratisches Machwerk, sondern Ausdruck eines zentralen Rechtsguts unserer demokratischen Verfassung", sagte Siebel.

Hauptkritikpunkt des Sozialdemokraten ist die Tatsache, dass die Koalition die Regelungen über die Beschlagnahmung streichen will und durch eine "vorläufige Wegnahme" ersetzen will. Das heißt, dass die Polizei alle Publikationen – ausser Periodika – zunächst sicherstellen kann und dann erst die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme feststellen muss. Bisher musste zunächst die Beschlagnahme angeordnet werden. "Wir halten dies auch nach wie vor für richtig. Die Koalition sollte davon Abstand nehmen, mit diesen weitergehenden Regelungen den Eindruck zu erwecken, als wolle sie Hand an die freie Arbeit der Presse legen", so Siebel.