Tatsächlich ergebe sich aus den Unterlagen, dass Weyrauch im Jahr 1992 1,1 Millionen DM von den Schweizer Konten abgehoben hat, davon 900.000 DM in zwei Tranchen. "In der Tabelle zur Verwendung der Schwarzgelder sind aber nur 292.000 DM ausgewiesen, demnach ist eine Übergabe von 900.000 DM an Helmut Kohl durchaus möglich", so Walter. "Die Behauptung der hessischen CDU, wonach der Verbleib von ‚nur" rund 600.000 DM ungeklärt ist, wurde bislang nicht belegt. Angesichts der zahlreichen Fälschungen bei der Hessen-CDU ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Überweisung an die Bundes-CDU getarnt worden ist."
Walter forderte die CDU auf, von Horst Weyrauch unverzüglich eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen, in der er zur Frage Stellung nimmt, ob die Bundes-CDU Geld aus den Schweizer Konten der Hessen-CDU erhalten hat. "Weyrauch ist als Treuhänder der CDU zu einer solchen Klarstellung verpflichtet. Die CDU verfügt über die notwendigen Mittel, um selbst Aufklärung zu betreiben."