Der Justizminister trage die politische Verantwortung dafür, dass dieser Beschluss nicht umgesetzt worden sei, der unmittelbar auf dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Aktenherausgabe beruhe. Auch gegenüber dem Berliner Untersuchungsauschuss blockiere Justizminister Wagner rechtswidrig die Aktenherausgabe.
Als Gipfel der Dreistigkeit bezeichnete Walter, dass Wagner sein Verhalten auf einen rechtswidrigen Beschluss der Ausschussmehrheit vom 4. August stütze, mit dem die Koalition nur eines bezweckt habe, nämlich die Akteneinsicht weiter zu verzögern, während der CDU bereits alle Unterlagen zur Verfügung stehen. "Daneben brüskiert Wagner seinen Parteifreund, Landtagspräsident Möller, der als Auschussvorsitzender ebenfalls eindeutig zu verstehen gegeben hat, dass nichts gegen eine Aktenherausgabe an den Untersuchungsauschuss spricht", so Walter.
Die Behauptung der CDU, Interessen Dritter schützen zu wollen, habe sich durch die Pressekonferenz von Frau Geschka in der vergangenen Woche endgültig als hohle Phrase herausgestellt. "Die CDU fürchtet um ihre Intimsphäre, zitiert aber munter selbst aus den "Privatakten" von Prinz Wittgenstein, die Gegenstand der Ermittlungsakten geworden sind. Dies zeigt, wie scheinheilig die CDU argumentiert."