Clauss: Landesregierung soll Klage in Karlsruhe stoppen

Der Staatsgerichtshof habe in einem wesentlichen Punkt die Argumentation der Landesregierung widerlegt, indem er festgestellt habe, dass eine mögliche Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts durch eine Klage vor dem hessischen Verfassungsgericht überprüft werden könne. "Die Behauptung der Landesregierung, dass ein Urteil des Wahlprüfungsgerichts keiner Überprüfung unterliegt, hat sich damit – wie von der SPD stets vorhergesagt – als falsch herausgestellt. Schon aus Respekt vor dem hessischen Staatsgerichtshof verbietet es sich, jetzt die Klage in Karlsruhe weiter zu verfolgen", sagte Clauss.

Wenn die Landesregierung die Klage nicht stoppe, unterstreiche sie damit ein weiteres Mal die wahre Absicht ihres Vorgehens, nämlich die Überprüfung der Landtagswahl durch das Wahlprüfungsgericht massiv zu behindern. "Die Landesregierung wird von der Angst beherrscht, dass der Schwarzgeld-Skandal der CDU zu Neuwahlen führt."

Gerade die Erkenntnisse der vergangenen Wochen machten eine Annullierung der Landtagswahl immer wahrscheinlicher. "Inzwischen wissen wir, dass der schmutzige Wahlkampf von Roland Koch nicht nur mit schmutzigem Schwarzgeld finanziert worden ist, sondern dass in der Amtszeit Kochs als Landesvorsitzendem auch noch Hunderttausende Mark von illegalen Spenden der Firma Ferrero geflossen sind. Wir wissen auch, dass Roland Koch sich das Testat der Wirtschaftsprüfer unter seinen Rechenschaftsbericht mit Lügen erschlichen hat und dass in seiner Amtszeit als Fraktionsvorsitzender Geld unterschlagen worden ist. Diese Landesregierung hängt weiterhin am seidenen Faden."