"Der Ausschussarbeit drohen zwei Gefahren: Die Verschiebung der Aktenübergabe auf den Sankt-Nimmerleins-Tag und, was noch schlimmer wäre,
die Rückgabe von Akten an die CDU, die brisante Teile sicherlich sofort vernichten wird. Beide Risiken wollen wir mit dem Gang zum Staatsgerichtshof ausschließen", so Walter. Mit der Klage solle auch die Gefahr gebannt werden, dass die Landesregierung Akten filtert und womöglich Teile davon schwärzt, wie es Justizstaatssekretär Landau bereits angekündigt hat. "Wir lassen uns von der Landesregierung nicht vorschreiben, wie wir sie kontrollieren", sagte Walter.
Der Bevollmächtigte der SPD-Fraktion, Professor Martin Morlok, habe nach dem Antrag auf einstweilige Anordnung, der bereits das Ziel hatte, die Akten für die Auschussarbeit zumindest zu sichern, jetzt die Klageschrift im Hauptsache-Verfahren eingereicht.
Hintergrund ist die Ablehnung eines Beweisantrags der Opposition in der Sitzung des Untersuchungsauschusses vom 19. Juni durch CDU und FDP. Die SPD hatte damals mit Unterstützung der Grünen gefordert, dass der UNA nicht nur die Ermittlungsakten im engeren Sinne erhält. Dieser Antrag war die Folge aus der nachgeschobenen Interpretation der Koalition, wonach der Begriff
Ermittlungsakten, deren Beiziehung bereits beschlossen worden war, nicht alle bei den Beschuldigten mitgenommenen Akten, Schriftstücke und Beweismittel umfasse. Die Mehrheit von CDU und FDP lehnte diesen Antrag am 19. Juni ab und damit auch faktisch den darauf aufbauenden Antrag, diese Akten durch das Amtsgericht Wiesbaden beschlagnahmen zu lassen, den die SPD
ebenfalls gestellt hatte.
"Mit diesem Verhalten hat die Koalition massiv gegen die Minderheitenrechte der Opposition verstoßen, der von der Hessischen Verfassung ein eigenständiges Beweisrecht eingeräumt wird, das nicht mit Koalitionsmehrheit ausgehebelt werden kann", sagte dazu Jürgen Walter.
Die Entwicklung der vergangenen Tage habe eindrucksvoll bestätigt, wie richtig und notwendig die Klage vor dem Staatsgerichtshof sei. Walter: "Offenkundig hält die Landesregierung die Akten aus reiner Blockade und
Schikane zurück. Ihre juristischen Argumente sind vorgeschoben und sollen verschleiern, dass sie ausschließlich auf Zeit spielt."
Professor Morlok widerlege mit seiner Klageschrift eindrucksvoll alle juristischen Winkelzüge der CDU. So werde deutlich, dass die Auschussmehrheit kein Kontrollrecht über Beweisanträge habe. Zudem seien
die Beweisanträge der SPD recht- und verfassungsmäßig. "Als Ergebnis ist daher festzuhalten, dass den Antragstellern unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten ein Recht auf Annahme der Beweisanträge Nr. 17 und 18 gegenüber dem Landtag des Landes Hessen zusteht. Die Verweigerung des Beschlusses verletzt die Antragsteller in ihren verfassungsmäßig verbürgten Rechten", heißt es abschließend im Schriftsatz des Hagener Parteienrechtlers.