Klär: Rundfunkgesetz ist Ausdruck von machtpolitischen Absichten

Insbesondere die Veränderung des HR-Rundfunkrates ziele darauf ab, den politischen Einfluss der Landesregierung mittels ihr nahestehender Organisationen zu erhöhen. "Diese Absicht als Modernisierung zu bemänteln, ist pure Rosstäuscherei", sagte Klär.

Verfassungsrechtliche Bedenken habe die SPD gegen die beabsichtigte Regelung, wonach die Landesanstalt für den Privaten Rundfunk Sendungen vor ihrer Ausstrahlung untersagen könne, wenn sie erwarte, dass massiv gegen die Vorschriften des Gesetzes verstoßen werde. "Der Landesregierung ist es heute nicht gelungen, den Verdacht auszuräumen, dass damit eine Vorzensur eingeführt wird."

Einschränkungen im Kulturangebot des Hessischen Rundfunks erwartet die SPD von der geplanten Umverteilung der sogenannten Zwei-Prozent-Mittel zugunsten der Landesanstalt für den Privaten Rundfunk. "Die hälftige Aufteilung diese Mittel hat sich bewährt: Die Landesanstalt hat ausreichend Mittel, ist aber im Gegensatz zu anderen Ländern nicht überfinanziert, und der HR verfügt über Einnahmen, die zweckgebunden für regionale Kulturveranstaltungen zur Verfügung stehen. Die Neuregelung birgt die Gefahr einer kulturellen Verödung insbesondere von ländlichen Gebieten", so die SPD-Abgeordnete.