Clauss: Landesregierung wagt den Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht nicht

"Fünfzig Jahre lang hat das hessische Wahlprüfungsgericht unangefochten seine Arbeit erledigt und ist in allen verfassungsrechtlichen Prüfungen bestätigt worden. Die Klage in Karlsruhe ist Teil einer ausschließlich politisch motivierten Kampagne gegen das Wahlprüfungsgericht. Dies beweist der Verzicht auf den Eilantrag erneut. Der Koalition steckt die Angst in den Knochen, dass die Landtagswahl wiederholt werden muss, weil die CDU ihren Wahlkampf zu einem großen Teil aus Schwarzgeld finanziert hat", sagte Clauss.