Zur Begründung sagte am Freitag die medienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Hildegard Klär: "Rechtsradikale Kreise haben seit einigen Jahren die Möglichkeit erkannt, antisemitische und ausländerfeindliche Inhalte an den langen Verjährungsfristen des Strafgesetzbuches vorbeizuschmuggeln, indem sie sich die kurzen Verjährungsfristen des Presserechts zu Nutze machen." Sowohl Produzenten volksverhetzender Musik als auch deren Vertreiber könnten sich nämlich auf den Schutz des Landespressegesetzes berufen, weil ihre Tonträger als Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes gelten (§ 4 PresseG). Strafverfolgung und Beschlagnahme seien deswegen fast unmöglich.
Von der sechsmonatigen Verjährungsfrist sind gemäß § 12 des Pressegesetzes bisher nur Druckwerke ausgenommen, die für die Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB) werben, Gewaltdarstellungen (§ 131 StGB) enthalten oder der Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB) dienen.
Dass zu diesem Ausnahmenkatalog nicht auch rechtsradikale Liedtexte zählen, die den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllen, hält Klär für unverantwortlich: "Mit der jetzigen Fassung des Pressegesetzes sind Skinhead-Bands Tür und Tor geöffnet, ihre rechtsradikal-volksverhetzenden und gewaltverherrlichenden Botschaften ungestraft zu verbreiten; ihnen werden Privilegien zugestanden, nur weil das Pressegesetz auch für musikalische Erzeugnisse gilt." Das aber, so die Landtagsabgeordnete, könne von keinem Demokraten gewollt sein. Deshalb müsse der Gesetzgeber reagieren und Liedtexte bzw. Druckwerke mit volksverhetzendem Inhalt von der kurzen Verjährungsfrist ausnehmen.