Walter und von Plottnitz: Reischmann-Schulden tauchen nicht im von Roland Koch verantworteten Rechenschaftsbericht auf

Spätestens nachdem im April 1999 der zweite Zwischenbericht Weyrauchs zur Reischmann-Affäre erstellt worden sei, hätte Roland Koch die Geheimniskrämerei beenden müssen und die Forderungen an Reischmann einschließlich der im Schuldanerkenntnis vereinbarten Zinsen im damals noch nicht abgeschlossenen Rechenschaftsbericht für 1998 in der Vermögensrechnung darlegen müssen.

"Stattdessen hat Ministerpräsident Koch den Vorgang Reischmann in Kontinuität seines Amtsvorgängers Kanther weiter verschleiert", sagten Walter und von Plottnitz. "Koch hat damit ein weiteres Mal gegen die Vorschriften des Parteiengesetzes verstoßen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Ministerpräsident nicht nur bei der Deklaration von Schwarzgeld als angeblichem Wittgenstein-Kredit im nachträglich geänderten Rechenschaftsbericht 1998 vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, sondern auch hinsichtlich der Forderungen an Reischmann."

Der Ministerpräsident müsse sich jetzt endlich selbst zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern. "Der CDU-Sprecher mutmaßt, der Weyrauch-Bericht sei von Landesgeschäftsführer Seitz in Auftrag gegeben worden; Regierungssprecher Metz glaubt, Roland Koch habe den Bericht nicht gelesen. Das dient alles nur der Verschleierung. Jetzt muss Roland Koch endlich selbst auspacken", forderten die Abgeordneten. Insbesondere müsse er Auskunft darüber geben, warum noch unter seiner Verantwortung ein falscher Rechenschaftsbericht abgegeben worden sei.

Weiterhin ungeklärt sei auch die Frage, warum Roland Koch vor dem Berliner Untersuchungsauschuss den falschen Eindruck erweckt habe, für ihn sei 1993 der Vorgang Reischmann bereits abgeschlossen gewesen.