Rudolph: Landesregierung verhält sich kommunalfeindlich

Als exemplarisch für das kommunalfeindliche Verhalten der Landesregierung bezeichnete der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, die Streichung von 100 Millionen DM für die Kinderbetreuung, die mit mindestens 30 Millionen DM Zusatzkosten verbundene Einführung des neuen Kommunalwahlrechts, die Kürzung der Feuerwehrzuschüsse von 40 auf 30 Prozent, die Abwälzung der Unterhaltsvorschüsse auf die Kommunen und die Streichung von einem Drittel der Volkshochschulzuschüsse.

"Die Landesregierung verrechnet diese Kürzungen gern mit den steigenden Mitteln im kommunalen Finanzausgleich. Damit versucht sie zu bemänteln, dass sie die Kommunen in Wahrheit um ihren gesetzlich vorgeschriebenen Anteil an den Steuermehreinnahmen betrügt", erklärte Rudolph.

Als Ausdruck kommunalfeindlichen Verhaltens wertet die SPD auch, dass bei zahlreichen Gesetzgebungsverfahren die Anhörungsvorschriften des Beteiligungsgesetzes verletzt wurden, dass die Kommunen in unseriöse Finanzierungsmodelle beim Straßenbau und beim Brandschutz hineingetrieben werden und die Koalition den Kommunen bisherige Finanzierungsquellen wie die Grundwasserabgabe wegnimmt.

"Weiteres Unheil droht den Kommunen durch die Verwaltungsreform. Hier zeichnet sich ab, dass die Landesregierung sich zu Lasten der Kommunen entlasten will. Auch deshalb ist das von der SPD geforderte Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, der bezahlt!) dringend erforderlich", unterstrich Rudolph.