Karwecki: SPD bringt Gesetzentwurf für fünfjährige Landtagswahlperiode ein

Karwecki begründete den Gesetzentwurf damit, dass eine längere Wahlperiode zu mehr Kontinuität bei den politischen Entscheidungsprozessen führe. So könne gesellschaftlichen Entwicklungen auf sinnvolle Weise besser Rechnung getragen werden als bislang. "Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, in denen die Wahlperiode des Landesparlaments noch vier Jahre beträgt. In den meisten anderen Bundesländern und auf der hessischen kommunalen Ebene ist die Entscheidung für die Verlängerung der Wahlperiode bereits getroffen worden."

Der Abgeordnete unterstrich, dass ein breiter Konsens in Hessen bestehe, die Wahlperiode um ein Jahr zu verlängern. "Meine Fraktion ergreift jetzt die Initiative, weil sonst die Zeit für eine Verfassungsänderung zu knapp wird." Es entspreche den demokratischen Gepflogenheiten, eine solche Änderung frühzeitig vor der nächsten Landtagswahl vorzunehmen, damit die Parteien dies bei ihrer Wahlvorbereitung bereits berücksichtigen können. Deshalb sei eine Volksabstimmung erst mit der nächsten Bundestagswahl bereits zu spät, da die Parteien bis dahin schon ihre Listenaufstellung vorgenommen hätten.

Sinnvollerweise könne die Volksabstimmung über die längere Wahlperiode mit der Entscheidung über die Einführung des von der SPD geforderten Konnexitätsprinzips verbunden werden, so der Abgeordnete weiter.