Vorausgegangen war die Ablehnung des Antrags der SPD auf Beschlagnahme der bei der Staatsanwaltschaft vorliegenden CDU-Akten in der jüngsten Sitzung des
Schwarzgeld-Untersuchungsauschusses. "Damit hat die
Koalitionsmehrheit unsere verfassungsrechtlich geschützten Rechte missachtet, denn es sind die Beweise zu erheben, die wir als Antragsteller für erforderlich halten. Es kann nicht sein, dass die Mehrheit darüber befindet, welche Akten dem Ausschuss wann zugänglich gemacht werden."
Mit Schriftsatz vom 13. Juni habe deshalb der
Verfahrensbevollmächtigte der SPD, Professor Dr. Martin
Morlok, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht an der Fernuniversität Hagen, eine einstweilige Anordnung des Staatsgerichtshofs beantragt, wonach der Ausschussvorsitzende, Landtagspräsident Möller, verpflichtet wird, die Beschlagnahme der CDU-Akten beim zuständigen
Amtsgericht zu beantragen. Hilfsweise bis zur Entscheidung in der Hauptsache solle der Justiz untersagt werden, die
CDU-Akten zurück zu geben, weil sonst Verdunklungsgefahr
drohe.
Walter wies darauf hin, dass die Generalstaatsanwaltschaft vor wenigen Tagen mitgeteilt habe, dass sie sich verpflichtet sehe,
die Akten an die CDU herauszugeben. "Damit wird der
juristische Streit akut, den wir jetzt vor dem Staatsgerichtshof austragen müssen. Wir können und wollen uns nicht auf hinhaltende Erklärungen der CDU verlassen, dass sie die Akten jetzt noch nicht zurückfordern will. Solchen Ankündigungen fehlt jede Rechtsverbindlichkeit", sagte Walter.
Der Anspruch auf Herausgabe sämtlicher CDU-Akten sei
gerechtfertigt, begründete der Abgeordnete den Antrag seiner Fraktion. Grundsätzlich müssten einem
Untersuchungsausschuss dieselben Unterlagen zur Verfügung stehen, die auch die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen verwandt hat. Die Sichtung dieser Unterlagen und Beweismittel sei für eine effektive Aufklärungsarbeit unabdingbar.
Keine rechtliche Substanz weise das Konstrukt der CDU auf eine geschützte "Intimsphäre" auf. "Und politisch ist der
Vorwurf, die Opposition wolle die CDU ausspionieren, völlig
abwegig. Wir wollen und werden die illegalen Methoden der
CDU aufdecken. Der CDU geht es ja nicht um ihre Intimsphäre – was immer das sein soll – sondern ausschließlich um eine Blockade des Untersuchungsausschusses."
Der Abgeordnete warf der Koalition vor, systematisch die
Minderheitenrechte im Untersuchungsausschuss auszuhöhlen. "Es gibt kein Kontrollrecht der Mehrheit für Beweisanträge, auch dies wollen wir durch den Staatsgerichtshof ein für allemal
geklärt haben. Es sei bereits unerträglich, dass CDU und FDP die Ausschussregeln nach Belieben auslegten und so die CDU zum "Betroffenen" gemacht hätten und versuchten gegen den ausdrücklichen Wortlaut der IPA-Regeln dem Rechtsbeistand der CDU Rederecht zu erteilen. "Die Koalition arbeitet hier nach dem Motto, steter Tropfen höhlt den Stein. Auch deshalb muss sie jetzt vom hessischen Verfassungsgericht in ihre Schranken gewiesen werden."