"Nach einem langen und schwierigen, mit großer Ernsthaftigkeit geführten Abwägungsprozess von Fragen der medizinischen Ethik und unseres Verständnisses von Leben und Tod hat der Bundesgesetzgeber 1997 ein Transplantationsgesetz erlassen. Damit wurde Rechtssicherheit für die täglich Handelnden geschaffen. Gleichwohl bestand und besteht in Deutschland und auch in Hessen ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Dem galt und gilt es abzuhelfen.
So warten derzeit in Hessen z. B. knapp 700 Patienten mit dialysepflichtiger Nierenerkrankung auf ein Spenderorgan, gegenüber 135 Transplantationen im vergangenen Jahr. Die Spendermeldungen sind rückläufig, die Zahl der Neuanmeldung von Empfängern stabil hoch. Wie die Entwicklung der Wartelisten zeigt, klafft die Schere immer weiter auseinander. Das allein sollte uns Grund genug sein, helfend einzugreifen.
Umso mehr, da ein bundesgesetzlicher Auftrag besteht, dem in Hessen bisher nicht nachgekommen wurde. Deshalb hat die SPD-Fraktion den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetzes vorgelegt, damit auch in Hessen Bewegung in den Prozess kommt, und wir sehen, es ist Bewegung hineingekommen. (…)
Stellen Sie sich vor: Ihr Sohn, Tochter, Bruder, Schwester geht morgens aus dem Haus, steigt in das Auto, winkt noch. Abends stehen sie am Intensivbett. Die Beatmungsmaschine brummt, der Monitor zeigt Herzschlag und Blutdruck an. Aber er ist tot. Dann kommt die Frage: "Wäre er denn oder wären Sie mit einer Organentnahme einverstanden?"