1. Stärkung des medizinischen Fachbereichs: Im Interesse der Handlungsfähigkeit bei der schwierigen Verklammerung von Forschung und Lehre einerseits und Patientenversorgung andererseits gehen die staatlichen Mittel für Forschung und Lehre direkt und ohne Umweg über die Willensbildung der Universitätsgremien an den Fachbereich Medizin.
2. Eigenständigkeit der Universitätskliniken hinsichtlich Personalwirtschaft, Bauvor-haben und Betriebsführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten.
3. Stärkung des Aufsichtsrats als Aufsichts- und Kontrollorgan.
4. Keine paralellen Weisungsstränge zwischen Ministerium einerseits und Aufsichtsrat andererseits gegenüber dem Uniklinikum.
5. Beteiligung und Schutz der Beschäftigten durch Drittelparität im Aufsichtsrat und Festschreibung des BAT und öffentlichen Dienstrechts auch bei Ausgründungen und Rechtsformänderungen.
"Unsere Änderungsantrag macht den Weg frei für eine positive Entwicklung der Hochschulmedizin", stellte Stolterfoht abschließend fest.