SPD fordert erneut Verfahrensschutz für Wahlprüfungsgericht ein -MdL Becker (Gießen): Wir beteiligen uns nicht an der Anhörung im Rechtsausschuss

Becker machte deutlich, dass wegen des verfassungwidrigen Eingriffs in die geschützten Rechte des Wahlprüfungsgerichts die Anhörung wertlos sei und daher auch ihre vermeintlichen Ergebnisse nicht und nirgends verwendet werden könnten.

Das Fernbleiben der Hälfte der angefragten Sachverständigen spreche für sich. Wenn einer der Erschienenen in seiner schriftlich eingereichten Stellungname ernsthaft die Auffassung vertrete, "natürlich" sei die Verwendung eigenen Vermögens nicht sittenwidrig, dann spreche daraus angesichts der Ausgabe- und Anlagemöglichkeiten für Bestechung und Steuerhinterziehung die Sprache der Weltfremdheit. Im Fall der hessischen CDU komme hinzu, dass der Ursprung der Schwarzgelder und damit die Frage der Rechtmäßigkeit des Vermögens bis heute nicht geklärt sei.

Das Wahlprüfungsgericht müsse unbeeinflusst allen damit zusammenhängenden Fragen nachgehen können. Dazu gehöre auch, ob die Wähler anders entschieden hätten, wenn sie von den Finanzpraktiken der CDU und der Verwendung der Schwarzgelder im Landtagswahlkampf gewusst hätten. "Gerade die Verschleierung und Falschdeklaration im Rechenschaftsbericht kann den Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfüllen. In der Prüfung dieser Frage muss das Wahlgericht unbeeinflusst fortfahren können. Die Ausschuss-Einmischung und die Verfassungsklage der Regierung sind Gift im rechtsstaatlichen Gefüge der Gewaltenteilung. Landtag und Landesregierung dürfen die Dritte Gewalt nicht behindern", sagte Becker abschließend.