Walter: Vernichtung beschlagnahmter Akten notfalls vor dem Staatsgerichtshof verhindern

Die CDU-Hessen hatte mittels einer Schutzschrift bei der Staatsanwaltschaft die Rückgabe der Beweismittel beantragt. In diesem Falle wäre die Erfüllung des Untersuchungsauftrags erheblich gefährdet. Um dies zu verhindern hat die SPD-Fraktion den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aufgefordert, eine erneute Beschlagnahme der Akten auch nach Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei dem zuständigen Amtsgericht Wiesbaden zu beantragen. Dieses Recht steht der SPD-Fraktion nach Art. 92 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Verfassung unmittelbar zu.

Die SPD-Fraktion geht deshalb davon aus, dass der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses unverzüglich einen entsprechenden Antrag bei dem Amtsgericht Wiesbaden einreichen wird.

Sollte dies allerdings nicht bis zur von der SPD-Fraktion beantragten Sondersitzung des Untersuchungsausschusses erfolgen, so wird die SPD ein Eilverfahren vor dem Hessischen Staatsgerichtshof einleiten.

"Statt der versprochenen brutalstmöglichen Aufklärung betreibt die CDU brutalstmögliche Verschleierung unter Zuhilfenahme aller möglichen Verfahrenstricks – dagegen wird sich die SPD-Fraktion erfolgreich wehren", so Walter.