SPD will durch Verfassungsänderung ständige Mehrbelastung der Kommunen stoppen -Volksabstimmung über Konnexitätsprinzip bei Kommunalwahl

Die SPD strebt an, dass der Landtag den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr be-schließt, damit die für die Verfassungsänderung notwendige Volksabstimmung parllel mit der Kommunalwahl am 18. März stattfinden kann. "Die Kommunalwahl ist der geeignete Anlass, um über diese für die Kommunen so wichtige Frage abzu-stimmen", sagte Rudolph. Jeder spätere Zeitpunkt berge zudem die Gefahr, dass die Landesregierung bis dahin weiterhin ihren kommunalfeindlichen Kurs fortsetze. Der Zeitplan der SPD ermögliche eine ausreichende Vorbereitung und die Anhörung aller Betroffenen. "Auch damit heben wir uns von der Koalition ab, die in einer Reihe von Fällen nicht einmal die von ihr selbst gesetzten Maßstäbe des kommunalen Beteiligungsgesetzes eingehalten hat", so Rudolph.

Parallel zum Gesetzentwurf hat die SPD einen Antrag im Landtag eingebracht, der die kommunalfeindlichen Handlungen der schwarz-gelben Koalition darstellt und verurteilt. Exemplarisch nannte Rudolph die Streichung von 100 Millionen DM für die Kinderbetreuung, die mit mindestens 30 Millionen DM Zusatzkosten verbundene Einführung des neuen Kommunalwahlrechts, die Kürzung der Feuerwehrzuschüsse von 40 auf 30 Prozent, die Abwälzung der Unterhaltsvorschüsse auf die Kommunen und die Streichung von einem Drittel der Volkshochschulzuschüsse. "Die Landesregierung verrechnet diese Kürzungen gern mit densteigenden Mitteln im kommunalen Finanzausgleich. Damit versucht sie zu bemänteln, dass sie die Kommunen in Wahrheit um ihren gesetzlich vorgeschriebenen Anteil an den Steuermehreinnah-men betrügt."

Als Ausdruck kommunalfeindlichen Verhaltens wertet die SPD auch, dassbei zahlreichen Gesetzgebungsverfahren die Anhörungsvorschriften des Beteiligungsgesetzes verletzt wurden, dass die Kommunen in unseriöse Finanzierungsmodelle beim Straßenbau und beim Brandschutz hineingetrieben werden und die Koalition den Kommunen bisherige Finanzierungsquellen wie die Grundwasserabgabe wegnimmt.

"Weiteres Unheil droht den Kommunen durch die Verwaltungsreform. Hier zeichnet sich ab, dass die Landesregierung sich zu Lasten der Kommunen entlasten will. Auch deshalb ist das Konnexitätsprinzip dringend erforderlich."