Walter: Bouffier hat Öffentlichkeit und Parlament bewusst getäuscht

"Alle wesentlichen Vorwürfe gegen Innenminister Bouffier und gegen das Justizministerium sind belegt worden", sagte Walter. "Auch wenn die Koalitionsfraktionen dem Innenminister einen unverdienten Persilschein ausstellen, wird ihn diese Affäre immer wieder einholen. Ihm wird künftig ständig entgegengehalten werden, bei sich selbst andere Maßstäbe anzulegen als bei anderen."

Walter sagte, der Untersuchungsauschuss habe ergeben, dass Innenminister Bouffier die Öffentlichkeit und das Parlament darüber getäuscht habe, dass er als Rechtsanwalt in unzulässiger Weise in einer Scheidungsangelegenheit zunächst den Ehemann und dann die Ehefrau anwaltlich beraten hat. Insbesondere wurde nachgewiesen, dass Minister Bouffier eine solche Beratung am 26. Juni 1997 nicht wie behauptet aufgrund einer zufälligen Begegnung durchgeführt hat, sondern dies ein vereinbarter Termin war. Dabei wurden auch nicht, wie von Bouffier behauptet, nur Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle aufgeschrieben, sondern es wurde eine konkrete Unterhaltsberechnung vorgenommen.

Ferner habe Innenminister Bouffier in unvertretbarer Art und Weise öffentlich Zusammenhänge zwischen einen Einbruch in seine Kanzlei und dem Auffinden einer toten Katze auf seinem Privatgrundstück mit dem gegen ihn laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts des Parteiverrats hergestellt. Seine Darstellung, bei dem Einbruch in die Kanzlei habe es deutliche Hinweise gegeben, dass etwas in den Akten gesucht worden sei, war zu keiner Zeit durch polizeiliche Ermittlungsergebnisse gedeckt. "Mit der peinlichen Geschichte von der nach "Mafia-Methode" getöteten Katze, die mit roten Schleifen vor seiner Haustür abgelegt worden sei, hat Bouffier einen Zusammenhang konstruiert, der ebenfalls durch kein Ermittlungsergebnis gedeckt war", sagte Walter.

Durch das in einem Anbahnungsgespräch offerierte Angebot an die stellvertretende Leiterin der gegen ihn ermittelnden Staatsanwaltschaft, Polizeipräsidentin zu werden, habe Innenminister Bouffier die gegen ihn laufenden Ermittlungen der Gefahr ausgesetzt, dass das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung denen des künftigen Dienstherren Bouffier untergeordnet werden. Gestützt wird dieser Eindruck dadurch, dass Bouffier zunächst weitere Kontakte mit der stellvertretenden Leiterin der Staatsanwaltschaft ableugnete, die dann im Verlauf der Beweisaufnahme nachgewiesen wurden. Nach Eindruck der Opposition hat die Zeugin allerdings glaubhaft den Eindruck vermittelt, dass sie sich durch das Job-Angebot nicht beeinflussen ließ.

Die SPD halte es für erwiesen, dass Justizstaatssekretär Landau zumindest den Versuch der Einflussnahme auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft unternommen hat, sagte Walter. In Gesprächen mit dem Generalstaatsanwalt und dem Leiter der Gießener Staatsanwaltschaft habe er versucht, die Rechtsauffassung der Ermittlungsbehörde zu beeinflussen. Auch habe er dies in Gesprächen ausdrücklich auf ein für den Beschuldigten Bouffier vermeintlich günstiges, nicht veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs hingewiesen. Einen entsprechenden Hinweis erhielt auch der ehemalige Sozius des Beschuldigten Bouffier. Diese versuchte Einflussnahme sei zu beanstanden, auch wenn die Staatsanwaltschaft ihr widerstand.