Kahl: Hessen muss Steuerreform unterstützen – Landesregierung darf Chance nicht verspielen

Diese positiven Faktoren der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland sind das Ergebnis einer zukunftsorientierten und erfolgreichen Steuer-, Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, mit dem Ergebnis, dass das Vertrauen von Investoren und Konsumenten in die Politik spürbar gestiegen ist.

Die bisherige Steuerpolitik der Bundesregierung Schröder / Eichel hat Wirkung gezeigt. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 99/2000/2002 erfolgt eine Tarifsenkung in drei Stufen, eine Erhöhung des Kindergeldes und eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage. Steuerschlupflöcher werden konsequent geschlossen und besonders Familien steuerlich entlastet. Steuerpolitik und Haushaltskonsolidierung müssen immer in einem engen Zusammenhang gesehen werden. Haushaltskonsolidierung schafft den politische Spielraum für die Bewältigung der Zukunftsaufgaben.

Politische Zielsetzung für die weiteren Schritte der Steuerreform heißt: Senkung der Tarife durch eine finanzierbare Steuerreform bei Beibehaltung der Zielsetzung eines ausgeglichenen Haushaltes in absehbarer Zukunft. Hessen hat sich unter der Regierung Koch trotz deutlich verbessertem Steueraufkommen in seiner mittelfristigen Finanzplanung von der Zielsetzung der Reduzierung der Nettoneuverschuldung auf Null verabschiedet.

Steuern senken- Wachstum stärken – Arbeitslosigkeit bekämpfen, das sind die Kernpunkte der Steuerreform 2000. Das Gesamtentlastungsvolumen beträgt rund 45 Milliarden DM. Für die privaten Haushalte beträgt die Entlastung 23 Milliarden, kleine und mittlere Unternehmen werden um 14 Milliarden entlastet und Großunternehmen um rund 7 Milliarden. Wer dann wie die hessischen Regierungsfraktionen von einer einseitigen Entlastung der großen Unternehmen spricht, leugnet schlicht die Realitäten. Die Unternehmenssteuerreform ist eindeutig mittelstandsfreundlich
Zur Problematik Höchststeuersatz nur kurz soviel. Der Spitzensteuersatz wird maßvoll gesenkt. Die Bezieher hoher Einkommen profitieren neben der Senkung des Höchststeuersatz auch von der Anhebung des Grundfreibetrages und der Absenkung des Eingangssteuersatzes. Dadurch wird die effektive durchschnittliche steuerliche Belastung deutlich reduziert. Natürlich ließe sich auch darüber diskutieren, ab welchem Betrag der Höchststeuersatz einsetzt. Nur wer dies verändern will, muß auch sagen, wie es finanziert werden soll. Steuerreform auf Pump ist kontraproduktiv.

Die Steuerreform der Regierung Schröder bringt die größte Steuerentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik. Damit werden der private Verbrauch und die Investitionsfähigkeit der Unternehmen spürbar gestärkt. Positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf das Wirtschaftswachstum sind zu erwarten. Durch Strukturreformen werden die dynamisierten Kräfte von Markt und Wettbewerb gestärkt. So lassen sich neue Wachstumspotentiale erschließen.

Zum ersten Mal seit 1982 wird die Bundesfinanzpolitik zur Arbeits- und Beschäftigungspolitik. Mit unserem Antrag fordern wir die Hessische Landesregierung auf, sich dieser nicht in den Weg zu stellen. Die Landesregierung ist nach der Verabschiedung der Steuerreform 2000 im Bundestag gefordert, sich im anschließenden Vermittlungsverfahren konstruktiv zu beteiligen. Eine Blockadehaltung wäre schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir wissen auch, dass es im Vermittlungsverfahren Kompromisse geben muss. Der Antrag von CDU und FDP ist aber dazu kein geeignetes Instrument, da er Fakten schlicht nicht zur Kenntnis nimmt. Ein Überbieten an Entlastungen und damit eine Steuerreform auf Pump darf es nicht geben.

Was CDU und FDP verlangen, ist utopisch und nicht finanzierbar. Was SPD und GRÜNE in Berlin bieten, ist eine realisierbare Chance für Wachstum und Beschäftigung, solide gegenfinanziert.

Wir fordern die Landesregierung auf, diese Chance nicht zu verspielen, im Interesse der Menschen unseres Landes.