"Die von uns geforderte gesetzliche Öffnung soll selbstverständlich für alle Landesbeamten gelten. Wir wollen in Hessen das auf den Weg gebracht sehen, was in anderen Bundesländern schon in die Tat umgesetzt wurde. Wir wollen auch in unserem Land die Möglichkeit der Altersteilzeit ab 55 und den Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab 60 Jahren fest schreiben und eine Inanspruchnahme auch für die größte Gruppe der Landesbeamten, für die Lehrerinnen und Lehrer, ermöglichen", sagte Quanz.
Zur Begründung für eine solche gesetzlich geregelte Altersteilzeit führte Quanz die folgende Argumente an. Die SPD wolle damit erreichen, dass
– die hohe Zahl der Frühpensionierungen deutlich abgesenkt werden kann und damit das durchschnittliche Eintrittsalter in die Pensionierung entsprechend angehoben wird. Das bisherige System lasse nur die Wahl zwischen Vollzeit oder gar nicht arbeiten. Die Altersteilzeit biete auch gesundheitlich angeschlagenen Beamten die Möglichkeit weiter zu arbeiten.
– die deutlich höhere Krankheitsquote bei älteren Beamten und der im Schulbereich damit verbundene Unterrichtsausfall erheblich eingeschränkt werden kann. "Wir tragen damit auch den gestiegenen Arbeitsbelastungen der Lehrerinnen und Lehrer in den letzten Jahren Rechnung."
– zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Beamtinnen und Beamte, für junge Lehrerinnen und Lehrer geschaffen werden. "Wir wollen damit einen ständigen Erneuerungsprozess in den Verwaltungen und Schulen in Gang halten. Wir wollen, dass alle durch Altersteilzeit frei werdenden Stellen im unterrichtswirksamen Bereich unserer Schulen durch jüngere Bewerberinnen und Bewerber ersetzt werden."
– die Qualität staatlicher Leistungen mit dieser Maßnahme in allen Bereichen, besonders auch in den Schulen, erkennbar gesteigert werden kann.
Die Gesetzesnovellierung muss nach Ansicht der SPD die Eckpunkte enthalten, die auch dem Bundesrecht und den Regelungen in anderen Ländern entsprechen:
– Die rechtliche Möglichkeit auf Inanspruchnahme der Altersteilzeit müsse für alle Beamtinnen und Beamte ab dem 55. Lebensjahr verwirklicht werden; für alle ab dem 60. Lebensjahr müsse ein Rechtsanspruch dafür vorgesehen sein. Eine gleitende Einführung über fünf Jahre hinweg sei denkbar.
– Bei 50 % Arbeitszeit sei ein Nettogehalt von 83 % zu erstatten. Da jüngere Beamtinnen und Beamte deutlich niedrigere Gehälter beziehen, sei diese Regelung für den Landeshaushalt finanziell darstellbar. Verschiedene Modelle und Einzelheiten der praktischen Umsetzung wolle man mit der Landesregierung und den Regierungsfraktionen und gemeinsam mit den damit befassten Verbänden diskutieren.
– Über mögliche weitere Kompensationen durch diejenigen, die die Altersteilzeit in Anspruch nehmen (z.B. Verzicht auf Altersermäßigung bei Lehrerinnen und Lehrern), müsse ebenso verhandelt werden wie über die weitere Einschränkung von Nebentätigkeiten bei Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Regelung.
– Für Schwerbeschädigte (z.B. vorzeitiger Einstieg) und Teilzeitbeschäftigte seien ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen in Anlehnung an das Bundesrecht in neues Landesrecht umzusetzen.
– Die SPD schlägt darüber hinaus vor, dass nach der Einführung eines solchen Gesetzes dessen Auswirkungen auf den Landeshaushalt und für die Personalentwicklung innerhalb eines fünfjährigen Erfahrungszeitraums zu bilanzieren sei, um nötigenfalls auch Korrekturen vorzunehmen.
Quanz sagte, dass die SPD-Fraktion für die kommende Plenarwoche einen Antrag eingebracht habe, mit dem die Umsetzung einer gesetzlich geregelten Altersteilzeit für Beamte gefordert werde.
"Wir wollen damit an einer Beschäftigungsbrücke zwischen Jung und Alt mitarbeiten, wollen den Staat als Arbeitgeber in dieser Funktion stärken, ohne damit die jährlichen Haushalte ungebührlich zusätzlich zu belasten. Wir wollen eine finanziell vertretbare, aber zugleich auch attraktive Lösung für die Älteren, um den Jüngeren neue Chancen auf einen zukunftssicheren Arbeitsplatz anbieten zu können!" fasste Quanz seine Position zusammen.
Ihm und seiner Partei sei an einem breiten Konsens bei dieser wichtigen landespoltischen Entscheidung gelegen. Deshalb habe man auch die Regierung aufgefordert, ein zustimmungsfähiges Konzept in den nächsten Wochen vorzulegen.
Falls die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen dieser Forderung nicht nachkommen würden, werde man nach den Sommerferien mit einem eigenen Gesetzentwurf dieses Thema parlamentarisch voran bringen.