Datenschutzbeauftragter stutzt Innenminister Bouffier zurecht, Bedenken gegen Polizeigesetz nicht ausgeräumt

Als wichtigen Fortschritt wertet Becker, dass Bouffier mit seinem Ziel einer allgemeinen verdachtsunabhängigen Kontrolle gescheitert sei. "Nachdem jetzt derartige Kontrollen nur aufgrund einer entsprechenden Lagebeurteilung möglich sein sollen, kann von der beabsichtigten "Schleierfahndung" nicht mehr die Rede sein, sondern der Gesetzentwurf nähert sich stark der bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Kontrollstellenregelung an." Becker erinnerte daran, dass die Landesregierung zunächst behauptet hatte, die Bedenken des Verfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern hätten keine Folgen für die Neufassung des hessischen Polizeigesetzes. "Jetzt muss der Innenminister kleinlaut gestehen, dass sein Gesetzentwurf exakt wegen dieser Bedenken geändert werden muss."

Als bemerkenswert bezeichnete Becker die Einschätzung des Datenschutz-beauftragten, wonach die von Bouffier geplante Videoüberwachung ein "hoher Freiheitseingriff" sei. "Der Datenschutzbeauftragte hat überdeutlich gemacht, dass er die Videoüberwachung im Grunde ablehnt, und an dem vorliegenden Gesetzentwurf nur begrüßt, dass damit eine gesetzliche Norm geschaffen wird, die den Wildwuchs in diesem Bereich stoppt." Als Bauchlandung für die Landesregierung wertete der Abgeordnete die Einschätzung von von Zezschwitz, wonach das neue Polizeigesetz eher dazu führen werde, dass mehr Videoanlagen abgebaut als neue aufgestellt würden. "In diesem Sinne ist die Regelung dann sicher ein Fortschritt", so Becker.