Walter bezog sich in seiner Einschätzung darauf, dass die Koalition in der heutigen Sitzung sowohl hinsichtlich der beantragten Vernehmung der Zeugen Müller, Lehmann und Hehn als auch hinsichtlich einer informatorischen Befragung der Wiesbadener Staatsanwaltschaft weiteren Beratungsbedarf geltend gemacht und die Beschlussfassung verschoben habe. Beide Anträge hätte nach Auffassung des Sozialdemokraten heute beschlossen werden müssen. "Die ständige Vertagung von Anträgen ist nichts anderes als eine durchsichtige Verschleppungstaktik."
Als weiteren Tiefpunkt rechtsstaatlichen Denkens und Handelns bezeichnete Walter die Hinhaltetaktik der Koalition bei der Frage, ob dem Wahlprüfungsgericht die Protokolle des Untersuchungsausschusses zur Verfügung gestellt werden können. "Das muss doch eine Selbstverständlichkeit sein; aber das gespaltene Verhältnis der Koalition zum Rechtsstaat wurde hier einmal mehr deutlich."