Vorausgegangen war dem Beschluss eine Debatte über die Äußerung Wagners, sein Parteifreund und Weggefährte Manfred Kanther habe sich durch sein Verhalten im Spendenskandal nicht strafbar gemacht. Wagner hat damit versucht, Einfluß auf die seiner Behörde unterstellte Staatsanwaltschaft auszuüben um seinen Parteifreund zu schützen. Mittlerweile haben namhafte Strafrechtsprofessoren geäußert, der Verdacht, daß sich Manfred Kanther strafbar gemacht habe, dränge sich geradezu auf. Die Fachleute sprechen u.a. vom Verdacht der Untreue, des Betruges, der Geldwäsche und möglicherweise der Steuerhinterziehung. Auch die Hessische Richtervereinigung hat den Justizminister mittlerweile wegen seines Verhaltens gerügt.
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Manfred Kanther muß nun von der Staatsanwaltschaft geprüft werden. Aus diesem Grunde hat der Abgeordnete Strafanzeige gegen Manfred Kanther bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden eingereicht.
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