"Grundlage dieser Verabredung war, dass es dem Parlament nicht zugemutet werden kann, wenn es von der Verwaltung vor vollendete Tatsachen gestellt wird und eine Befassung mit einer Petition sinnlos wird, weil der Petent oder die Petentin bereits abgeschoben worden ist", sagte die Abgeordnete.
Ypsilanti erwartet, dass der Petitionsauschuss künftig unter erheblichem Zeitdruck die Ausländerpetitionen bearbeiten muss. "Dann ist eine ernsthafte Würdigung des Einzelfalls nicht mehr möglich; gerade dies ist aber die Aufgabe des Petitionsausschusses", sagte Ypsilanti. Angesichts der großen Zahl von Ausländerpetitionen, zur Zeit liegen rund 700 entsprechende Eingaben vor, sei die von Bouffier verlangte kurzfristige Behandlung nicht möglich.
Die Abgeordnete will den Innenminister auffordern, von der geplanten Neufassung des entsprechenden Erlasses abzurücken. "Das Petitionsrecht ist ein hohes, von der Verfassung geschützes Gut, dass nicht durch Verwaltungsvollzug ausgehöhlt werden darf", forderte Ypsilanti. Die sicherlich schwierige Abwägung zwischen den Vorschriften des Ausländerrechts und dem Anspruch des Petenten auf eine sachgerechte Auseinandersetzung mit seinem Anliegen könne nicht einseitig zulasten des Petitionsverfahrens erfolgen.