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PRESSEMITTEILUNG:
Wiesbaden, 02. Februar 2012
Hessisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Uwe Frankenberger (SPD): Kommunale Verkehrsinfrastruktur nach starren Quoten kontraproduktiv
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Frankenberger erinnerte daran, dass ab 2014 für Mittel aus dem Bundeshaushalt die Zweckbindung für die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur aus dem Bundeshaushalt wegfallen und die Gelder dann auch für andere investive Zwecke verwendet werden könnten. Die Kommunalen Spitzenverbände hätten zu Recht darauf hingewiesen, dass nur durch gesetzliche Festschreibung der Zweckbindung der Mittel die kommunale Ebene Planungssicherheit bekomme und den weiter bestehenden Finanzbedarf und die Dringlichkeit der Länderforderungen gegenüber dem Bund gesichert werden könne.
Während Rheinland-Pfalz und Baden Württemberg bereits entsprechende Gesetze verabschiedet hätten, seien in Hessen von Seiten der Landesregierung keine Initiativen in Sicht. Die SPD begrüße daher die Zielrichtung des Gesetzentwurfes, die Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur zu sichern, lehne aber eine Quotierung als „Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ ab. „Es besteht die Gefahr, dass Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie in einer anderen Kommune eingesetzt wurden, um die Quote zu erfüllen“, begründete Frankenberger den Einwand. Selbst ÖPNV-Verkehrsverbünde, die davon profitierten, seien in der Anhörung gegenüber der Quote „mehr als zurückhaltend“ gewesen.
„Das Ziel muss sein, Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur über 2013 hinaus zu sichern“, erklärte Frankenberger und forderte die Landesregierung auf, hier entsprechende Initiativen zu ergreifen, damit die Kommunen Planungssicherheit bekämen.









